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Erfahrungsbericht von Elke Baur, Produzentin bei Tiger TV GmbH, Bühl
"Europa der kurzen Wege"
Gabriele Röthemeyer, Geschäftsführerin der
MFG-Filmförderung ist es zu verdanken, dass unter dem Namen "Europa der kurzen Wege" ein jährliches grenzüberschreitendes Koproduktionstreffen
institutionalisiert wurde und in Folge Koproduktionen u.a. auch von der MFG-Filmförderung ideell und häufig finanziell unterstützt werden konnten. Nach Strasbourg, Locarno, Wien und München findet das
5. Treffen vom 28.11.-29.11.2001 in
Baden-Baden auf Einladung der MFG-Filmförderung statt. Je 5 Produzent/innen aus der Schweiz, Österreich, Bayern und Baden-Württemberg werden ihre Projekte vorstellen, die sie in Koproduktion
realisieren wollen. Als Gäste werden Repräsentant/innen der Förderinstitutionen, der Fernsehsender und der Verleih- und Vertriebsbranche der beteiligten Länder erwartet. Im Anschluss an das Treffen werden die Teilnehmer/innen des Treffens Gelegenheit haben, an dem in Baden- Baden stattfindenden "Fernsehfestival" teilzunehmen.
Einblick
Grenzüberschreitende Gemeinschaftspoduktionen der Tiger TV GmbH gehen auf das Jahr 1992 zurück. Bei einem Produzententreffen 1995 in Colmar stellten Produzent/innen aus dem Dreiländereck, Frankreich, Schweiz, Baden- Württemberg ihre Filmprojekte vor, die sie als Koproduktionen realisieren wollten. Seit diesem ersten Erfahrungsaustausch im Dreiländereck haben wir mehrere Koproduktionen durchgeführt, von denen rückblickend jede ihr "Eigenleben" hatte. Wir haben sehr gute, aber auch einige schlechte Erfahrungen bei grenzüberschreitenden Koproduktionen gemacht. Bei Partner/innen, die das erste Mal zusammen arbeiten, lassen sich Fehler und Missverständnisse meist dann vermeiden, je früher eine Produktion gemeinsam angedacht wird. Spätestens nach Fertigstellung des Drehbuchs oder Szenarios für einen
Dokumentarfilm sollten die gemeinsamen Vorbereitungen beginnen. Die oberste Maxime ist, dass Koproduzent/innen von den Geschichten der Filme, die sie gemeinsam realisieren möchten, von Herzen überzeugt sind. Beim gemeinsamen Aufbau des Projekts ist Fingerspitzengefühl, gegenseitiges Vertrauen und die Bereitschaft erforderlich, sich auf eine Zusammenarbeit über einen längeren Zeitraum einzulassen und den Ablauf der Produktion so zu gestalten, dass alle Beteiligten damit leben können. Das heißt man muss, unter Berücksichtigung der jeweiligen Reglements der beteiligten Förderinstitutionen und Finanziers, für die Realisierung des gemeinsamen Films eine qualitativ optimale Lösung für die Besetzung des künstlerischen und technischen Teams finden, in dem fast immer Mitarbeiter/innen aus allen beteiligten Ländern zusammen arbeiten müssen. Jedes Land erwartet bei einer finanziellen Beteiligung die viel diskutierten "Effekte", die nicht immer einfach zu koordinieren sind.
Faire Partnerschaft durch Co-Produktionsvertrag
Während der gesamten Koproduktion bis zu ihrer Fertigstellung ist eine grosse Offenheit und ein fairer Umgang miteinander notwendig, v.a. bei un-erwarteten Schwierigkeiten. Bis zur Fertigstellung des Films sitzen alle im gemeinsamen Boot. Steigt nur einer der Beteiligten aus Eigeninteresse ohne Absprache in ein eigenes Boot, dann kommen bei den anderen schon Vermutungen auf, über "den Tisch gezogen zu werden". Wenn das gegenseitige Vertrauen erst einmal in Frage gestellt wurde, wird es mühsam zu kooperieren.
Der Co-Produktionsvertrag ist deshalb eine zwingende Notwendigkeit und sollte so eindeutig wie möglich die gemeinsamen Vereinbarungen festhalten, denn bei Unstimmigkeiten ist dieser Vertrag juristisch die einzig bindende Grundlage zwischen den Partner/innen.
Wenn alle Voraussetzungen stimmen und die Produktionsweisen der Partner/innen zusammenpassen, dann sind Koproduktionen erfolgreich durchführbar und machen Spaß. Aus einer stimmigen und kreativen Zusammenarbeit entwickeln sich häufig weitere gemeinsame Projekte.
Einige Tipps
- Bestehen zwischenstaatliche Koproduktionsabkommen, wie z.B. zwischen der Schweiz und Deutschland, so sollten sich die Partner/innen vorab damit vertraut machen.
- Fördergelder und finanzielle Beteiligungen von Institutionen der anderen Länder, die in das Budget einfließen sollen, werden in der Regel von jedem der Partner/innen im eigenen Land beantragt.
- Europäische Fördergelder werden meist vom durchführenden Produzenten beantragt und fließen beispielsweise bei dem Förderprogramm "Eurimages" proportional zum Finanzierungsanteil der Partner/innen in das jeweilige anteilige Budget der Gesamtherstellungskosten.
- Die Basis für die Berechnung der prozentualen Anteilbeteiligung an der Produktion sollte möglichst die Summe der Netto
Gesamtherstellungskosten sein.
- Die Koproduzent/innen verwalten ihre anteiligen Budgets unabhängig voneinander, setzen ihre Finanzierungsmittel zweckgebunden für das Projekt ein und legen ihre jeweiligen Schlusskostenabrechnung des Films allen beteiligten Partner/innen vor.
- An den Nettoerlösen aus den Nutzungs-, Leistungs- und Verwertungsrechten müssen die Partner/innen gleichproportional zu ihrem Finanzierungsbeitrag beteiligt sein.
- Der Einsatz künstlerischer und technischer Mitarbeiter und die Nutzung und/oder Auftragsvergabe der erforderlichen Dienstleistungen für die Koproduktion müssen ebenfalls proportional zur finanziellen Beteiligung der koproduzierenden Unternehmen stehen.
- Die Originalfilmaufnahmen des Films müssen das Eigentum aller Partner sein.
- Die gegenseitige Informationspflicht zum Stand der Dinge während der Produktion versteht sich als Selbstverständlichkeit.
“Mannheim New York” von Elke Baur,
Kino-Koproduktion: Deutschland, Luxembourg
und Schweiz, 2001
Reine Kofinanzierungen
Reine Kofinanzierung können nur erreicht werden, wenn keine Zuschüsse und/oder Darlehen aus Förderinstitutionen der beteiligten Länder für das Budget der Koproduktion beansprucht werden. Sollen
jedoch Fördermittel in Anspruch genommen werden und hat der/die durchführende Produzent/in für den Film den künstlerischen und technischen Stab und die Aufträge an Dienstleister bereits unwiderruflich festgelegt, sind die Aussichten gering, Kopartner/innen für den Film zu finden.
Rückblick
Natürlich gab es rückblickend immer wieder mal Probleme, die zu aufwendiger Mehrarbeit und auch zu finanziellen Verlusten führte. Bei einem unserer Kopartner hat es mit dem "cash flow" und seinem Nachweis der Zweckgebundenheit der Mittel nicht geklappt. Nach langwierigen Auseinandersetzungen, haben die gegenseitig bestellten Rechtsanwälte schließlich einen außergerichtlichen Vergleich erzielt. Eine andere Kopartnerin bestand nach Abschluss der Vorproduktion darauf, die kalkulierten Honorare der beteiligten Mitarbeiter unsererseits auf ein inakzeptables Minimum zu kürzen, sub motto "außer Spesen nichts gewesen", um mit den Mitteln ihr eigenes Budget aufzubessern. Fazit, wir haben unsere Beteiligung an dem Projekt zurück gezogen. Wieder bei einem anderen Projekt hat die Kopartnerin fast eineinhalb Jahre gebraucht, bis sie nach unzähligen Varianten eine plausibele Schlusskostenabrechnung vorlegte.
Die positiven Erfahrungen überwiegen jedoch bei weitem die negativen. Aus erfolgreich realisierten Koproduktionen haben sich freundschaftliche und faire Geschäftspartnerschaften entwickelt, die sich durch Professionalität und Kompetenz auszeichnen. Die so bewährten Partner/innen sind Garanten für die erfolgreiche Realisierung nachfolgender gemeinsamer Projekte. Dabei geht es immer um ein "Geben" und ein "Nehmen". Die Projekte der Partner/innen liegen uns dabei genauso am Herzen wie die eigenen. Der Verwaltungsaufwand bei einer Koproduktion ist zwar höher als bei einer 100%-igen Eigenproduktion, aber der Zugewinn an Kommunikation über die nationalen Grenzen hinaus und an Produktionserfahrungen ist nicht hoch genug einzuschätzen. Ohne grenzüberschreitende Finanzierungsbeteiligungen hätten die Filme wäre das finanzielle Risiko zu hoch gewesen und die Filme hätten nicht realisiert werden können. Nach unseren Erfahrungen wird die Chance Finanzierungen für kulturell anspruchsvolle Filme in Zukunft zunehmend bei Koproduktionen liegen.
Ansprechpartner
Die Ressourcen für die Budgets der Kopartner/innen im Ausland sind wie in Deutschland Anteilfinanzierungen aus verschiedenen Filmförderungen, Fernsehsendern, Verleih- und Vertriebsgarantien sowie Eigenmitteln der Produktionsfirmen. Die Ansprechartner/ innen für Koproduktionen sind deshalb in der Regel Kolleg/ innen der Länder, mit denen baden- württembergische Produzent-/innen Koproduktionen eingehen möchten. Bei der Suche nach geeigneten Partnern sind auch die Förderinstitutionen der Länder und der EU sowie, in einigen Ländern auch die Berufsverbände hilfreiche Ratgeber und Mittler. Es gibt internationale Koproduzenten-Treffen, Meetings und sogenannte Pitchings für Projekte, die geeignet sind Kontakte für Koproduktionen zu knüpfen.
Ausblick Standort Baden- Württemberg
Die MFG-Filmförderung unterstützt engagiert und zukunftsorientiert grenzüberschreitende Koproduktionen und befürwortet gezielt Partnerschaften mit Förderinstitutionen anderer Länder. Die Zusammenarbeit mit unseren schweizerischen, französischen, österreichischen und luxemburgischen Kolleg/innen ist durch sie erfolgreich initiiert worden. Die Filmkonzeption des Landes Baden-Württemberg lässt hoffen, dass weitere Initiativen der MFG-Filmförderung im Bereich Koprodukionen erwünscht sind und unterstützt werden. Für die im Land ansässigen unabhängigen Produktionsfirmen, die keine Beteiligungsgesellschaften der TV-Anstalten sind, sind sie eine große Chance Filme im "Grand Format" für die Kinoleinwand zu produzieren.
Ohne Bereitstellung zusätzlicher und erheblich höherer Finanzierungsbeiträge seitens des Landes für die
MFG-Filmförderung wird das aber kaum möglich sein. Durch das vom SWR als Gesellschafter, dem Partner ZDF und der Landesregierung paritätisch besetzte Vergabegremium der MFG-Filmförderung können ohne Beteiligung der TV-Anstalten keine Mehrheiten für Kino-Koproduktionen gefunden werden. Viele Produzenten im Land sehen daher eine Gefahr, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Produktionsförderung als “Sendergelder” in Programme fließen, für die sich die Redaktionen bereits intern entschieden haben. Damit wäre eine große Chance mit Blick auf den Film- und Medienstandort Baden- Württemberg vertan.
Die Vergangenheit hat gezeigt, wie wichtig Förderungen für baden-württembergische Produktionen und Koproduktionen aus Mitteln der MFG-Filmförderung sind, um weitere Finanzierungen für die Herstellung ihrer Filme zu erreichen. Das sollte weiterhin auch für Filme möglich sein, bei denen die an der MFG-Filmförderung beteiligten Sender nicht partizipieren wollen oder wegen ihrer begrenzter Programmmittel nicht können.
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