Reglement
Baden-Württemberg Bezug
Die Produktion muß einen Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen. Das bedeutet, dass entweder im Bundesland gedreht oder produziert, das Projekt vom Land gefördert wurde oder einer der Filmschaffenden aus Baden-Württemberg stammt. Die Uraufführung der eingereichten Arbeiten darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Kategorien und Filmformate
Eingereicht werden können Filme der Kategorien Kurzfilm, Animationsfilm und Dokumentarfilm. Jede Kategorie wird einzeln bewertet und es gibt in jeder Kategorie einen Gewinner. Spielfilme laufen auf der Filmschau außer Konkurrenz
Zulässige Formate sind 35mm sowie Videoarbeiten auf Betacam-SP, Digi-Beta und DVD. Die eingereichten Beiträge können sowohl Lang- als auch Kurzfilme aus allen gattungen des Films sein: Große produktionen, Studentenfilme, Dokumentationen, Animation, private Produktionen, Musikclip.
Einreichungsunterlagen
Einreichungsformulare und Sichtungs-DVD müssen samt Infomaterial und Fotos bis spätestens zum genannten Einsendeschluß im Filmbüro Baden-Württemberg eingetroffen sein. Die Kosten für die Einsendung sowie für den Rückversand der Sichtungskopie sowie der Vorführkopie zur Filmschau übernimmt der Einsender. Sendungen aus dem Ausland müssen den Hinweis tragen: Nur für kulturelle Zwecke – keine kommerzielle Nutzung.
Weitere Regularien
Alle Filmkopien sind während der Veranstaltung versichert. Schadensansprüche sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres geltend zu machen (Gerichtsstand Stuttgart). Sichtungskassetten und Bildmaterial bleiben im Archiv des Filmbüros Baden-Württemberg.
Der Filmpreis wird nur verliehen, wenn zumindest eine person aus den Schlüsselpositionen des Filmteams (Regie, Buch, Kamera oder Produktion) bei der Verleihung anwesend ist, um ihn entgegenzunehmen.